Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1990

Geschäftszahl

89/05/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1209/51 E 13. Mai 1952 VwSlg 2536 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Die im Paragraph 42, Absatz eins, AVG genannten Präklusionsfolgen treten nur dann ein, wenn gleichzeitig mit der Bekanntmachung der mündlichen Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde oder durch Zeitungsverlautbarung die Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch persönliche Verständigung bekannt gemacht wurde.