Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1992

Geschäftszahl

89/05/0169

Rechtssatz

Bei einem Haus außerhalb einer Schutzzone ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit bei Erlassung eines Instandsetzungsauftrages nicht zu prüfen (Hinweis E 17.9.1985, 85/05/0115). Dies beruht auf der Erwägung, daß der Hauseigentümer grundsätzlich die Möglichkeit hat, um eine Abtragungsbewilligung anzusuchen (Hinweis E VS 4.5.1970, 1378/68, VwSlg 7789 A/1970).