Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1992

Geschäftszahl

89/05/0169

Rechtssatz

Bei mehreren wirksamen Arten der Gebrechensbehebung muß dem Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit gegeben sein (Hinweis E 16.11.1970, 609/69). Ausschlaggebend ist allein der Erfolg der Gebrechensbehebung.