Verwaltungsgerichtshof
16.06.1992
89/05/0169
Bei mehreren wirksamen Arten der Gebrechensbehebung muß dem Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit gegeben sein (Hinweis E 16.11.1970, 609/69). Ausschlaggebend ist allein der Erfolg der Gebrechensbehebung.