Verwaltungsgerichtshof
20.02.1990
89/05/0155
Der Entschluß der Beh, einem Gutachten zu folgen, bildet einen Akt der freien Beweiswürdigung iSd Paragraph 45, Absatz 2, AVG. Diese unterliegt jedenfalls insoweit der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH, als es sich um die Feststellung handelt, ob der in der Beweiswürdigung gelegene Denkvorgang zu einem den Denkgesetzen entsprechenden Ergebnis geführt hat bzw ob der Sachverhalt, der in dem Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.