Verwaltungsgerichtshof
30.01.1990
89/05/0128
Ein Baubewilligungsverfahren erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil ein Nachbar übergangen worden ist. Vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Berufung des Nachbarn abzuweisen, wenn dessen Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E 15.12.1983, 83/06/0114).