Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1990

Geschäftszahl

89/05/0128

Rechtssatz

Ein Baubewilligungsverfahren erweist sich nicht schon deshalb als rechtswidrig, weil ein Nachbar übergangen worden ist. Vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Berufung des Nachbarn abzuweisen, wenn dessen Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E 15.12.1983, 83/06/0114).