Verwaltungsgerichtshof
24.04.1990
89/05/0044
Ob eine Anlage zum Einstellen von Kfz geeignet ist, auf die im Paragraph 6, Absatz eins, Wr GaragenG angegebene Art auf die Nachbarschaft einzuwirken, ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen.
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050044.X14