Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1990

Geschäftszahl

89/05/0044

Rechtssatz

Ob eine Anlage zum Einstellen von Kfz geeignet ist, auf die im Paragraph 6, Absatz eins, Wr GaragenG angegebene Art auf die Nachbarschaft einzuwirken, ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050044.X14