Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
89/04/0269
GRS wie 81/04/0018 E 22. Jänner 1982 RS 2
Auflagen in diesem Sinne sind somit "bedingte Polizeibefehle" die erst dann wirksam werden, wenn der Bewilligungswerber von der ihm erteilten Bewilligung Gebrauch macht. Im Fall der Gebrauchnahme werden die Auflagen zu unbedingten Aufträgen vergleiche E vom 9.12.1970, 1047/70, VwSlg 7928 A/1970)