Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

89/04/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0018 E 22. Jänner 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Auflagen in diesem Sinne sind somit "bedingte Polizeibefehle" die erst dann wirksam werden, wenn der Bewilligungswerber von der ihm erteilten Bewilligung Gebrauch macht. Im Fall der Gebrauchnahme werden die Auflagen zu unbedingten Aufträgen vergleiche E vom 9.12.1970, 1047/70, VwSlg 7928 A/1970)