Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
89/04/0249
Bloße Begründungsmängel bzw die Ergänzung des Verfahrens durch Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen berechtigen nicht schon allein die Behörde, einer kassatorische Entscheidung iSd Paragraph 66, Absatz 2, AVG zu fällen.