Verwaltungsgerichtshof
27.03.1990
89/04/0223
Dem Begriff Änderung wohnt im Zusammenhalt mit den ihm beigefügten, die Genehmigungspflicht bedingenden Merkmalen, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende Bedeutung eines - Anders Werdens - inne (Hinweis E 27.3.1981, 1236/80).