Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

89/04/0215

Rechtssatz

Wurden vom Nachbarn keine Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 erhoben, so ist seine Beschwerde gegen die Betriebsanlagengenhmigung zurückzuweisen.