Verwaltungsgerichtshof
24.04.1990
89/04/0176
Eine Auflage iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1973 kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E 24.1.1980, 1115/79, VwSlg 10020 A/1980). Dies hat aber zur Voraussetzung, daß die Einhaltung einer derartigen Auflage von der Behörde jederzeit und aktuell überprüft werden kann.