Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1990

Geschäftszahl

89/04/0171

Rechtssatz

AusfzF der Beurteilung des Mangels der Zuverlässigkeit für die Konzession zur Darstellung von Giften und zur Zubereitung der zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate sowie zum Großhandel mit beiden bei strafgerichtlicher Verurteilung wegen Verrechnung von Kassenrezepten im Rahmen eines Apothekenunternehmens ohne sofortige Abgabe von Medikamenten.