Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

89/04/0170

Rechtssatz

Eine Manuduktionspflicht iSd Paragraph 13, a AVG in Ansehung der Gestaltung des Wortlautes einer Gewerbeanmeldung kommt in einem nach Einbringung der Gewerbeanmeldung durchzuführenden behördlichen Prüfungsverfahren nach Paragraph 340, GewO 1973 schon begrifflich nicht in Betracht.