Verwaltungsgerichtshof
27.11.1990
89/04/0145
GRS wie 0977/79 E 22. Jänner 1980 RS 2
Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.