Verwaltungsgerichtshof
06.02.1990
89/04/0089
Eine Gefährdung des Eigentums iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).