Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Geschäftszahl

89/04/0089

Rechtssatz

Eine Gefährdung des Eigentums iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).