Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Geschäftszahl

89/04/0089

Rechtssatz

Es ist eine Grenze zwischen der projektierten Betriebsanlage die Betriebsanlage - entsprechend dem den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bildenden Projekt - in ihrem räumlichen Umfang endet und dementsprechend das Umfeld der Betriebsanlage beginnt.