Verwaltungsgerichtshof
06.02.1990
89/04/0089
Es ist eine Grenze zwischen der projektierten Betriebsanlage die Betriebsanlage - entsprechend dem den Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bildenden Projekt - in ihrem räumlichen Umfang endet und dementsprechend das Umfeld der Betriebsanlage beginnt.