Verwaltungsgerichtshof
06.02.1990
89/04/0089
Gem Paragraph 356, Absatz 3, GewO sind im Verfahren gem Absatz eins, (betreffend Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage) nur Nachbarn, die spätestens bei der Augenscheinsverhandlung Einwendungen gegen die Anlage iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, 2, 3, oder 5 erheben, Parteien, uzw vom Zeitpunkt ihrer Einwendungen an.