Verwaltungsgerichtshof
19.09.1989
89/04/0034
GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2
In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.