Verwaltungsgerichtshof
10.10.1990
89/03/0257
Der bloße Verdacht des Lenkens eines Kfz reicht für eine Bestrafung wegen der Übertretung nach Paragraph 102, Absatz 5, KFG und Paragraph 102, Absatz 10, KFG nicht aus.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/03/0258