Verwaltungsgerichtshof
21.02.1990
89/03/0243
Eine kleine Tafel im Fenster (ca 17 cm x 12 cm) mit der Aufschrift "Privat-Parkplatz nur für Gäste" stellt keine geeignete Kennzeichnung dafür dar, daß es sich bei dem Parkplatz (hier: vor Cafe und Videoverleih) nur um eine Straße ohne öff Verkehr handelt.