Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1990

Geschäftszahl

89/03/0225

Rechtssatz

Bei Schneelage sind die Fußgänger an der Benützung des Gehsteiges iSd §89a Absatz 2 a, Litera e, StVO dann gehindert, wenn sich auf dem vom Schnee geräumten Teil des Gehsteiges den Fußgängerverkehr beeinträchtigende Hindernisse befinden.