Verwaltungsgerichtshof
19.12.1990
89/03/0225
Bei Schneelage sind die Fußgänger an der Benützung des Gehsteiges iSd §89a Absatz 2 a, Litera e, StVO dann gehindert, wenn sich auf dem vom Schnee geräumten Teil des Gehsteiges den Fußgängerverkehr beeinträchtigende Hindernisse befinden.