Verwaltungsgerichtshof
09.05.1990
89/03/0197
Die Auffassung, dem Umstand, daß ein Parkplatz nicht - durch ein Schild - als Privatparkplatz gekennzeichnet sei, komme keine Bedeutung zu, es komme auf die vom Eigentümer der Verkehrsfläche verfolgten Zwecke an, entspricht nicht der Rechtslage.