Verwaltungsgerichtshof
21.02.1990
89/03/0141
Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier Paragraph 99, Absatz eins, StVO) die Litera a, anfügte, ist insb im Hinblick auf Paragraph 44 a, Litera c, VStG nicht als rechtswidrig zu erkennen.