Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1990

Geschäftszahl

89/03/0141

Rechtssatz

Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier Paragraph 99, Absatz eins, StVO) die Litera a, anfügte, ist insb im Hinblick auf Paragraph 44 a, Litera c, VStG nicht als rechtswidrig zu erkennen.