Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1990

Geschäftszahl

89/03/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0175 E 16. April 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung zur Vornahme der Atemluftprobe besteht nur solange, als noch praktische Ergebnisse davon zu erwarten sind. Praktische Ergebnisse sind auch noch eine geraume Zeit nach der Beendigung des Lenkens zu erwarten (Hinweis E 21.11.1985, 85/02/0235).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

89/03/0119