Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1990

Geschäftszahl

89/03/0026

Rechtssatz

Die Nichtanführung des Verhaltens, die dem Besch als in Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO genannte Nichtmitwirkung angelastet wird, im Spruch des von der Berufungsbehörde bestätigten erstinstanzlichen Straferkenntnisses stellt einen Verstoß gegen Paragraph 44 a, Litera a, VStG dar (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).