Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1989

Geschäftszahl

89/03/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2245/80 E 13. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes bedingt je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verhaltensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen (Hinweis E 27.6.1980 3056/79).