Verwaltungsgerichtshof
20.09.1989
89/03/0021
GRS wie 86/03/0234 E 17. Juni 1987 RS 5
Eine Straße, die nur gegen die Entrichtung einer von jedermann unter den gleichen Bedingungen verlangten Maut benützt werden darf, ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr.