Verwaltungsgerichtshof
09.05.1990
89/02/0219
Schon das Fehlen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, erster Satz StVO in der Fassung 1976/412 hat zur Versagung der Ausnahmebewilligung zu führen (Hinweis E 20.3.1987, 87/18/0016).