Verwaltungsgerichtshof
20.06.1990
89/02/0202
Ist keine verläßliche Überprüfung des Atemluftalkoholgehaltes möglich erschienen, so darf das Ergebnis eines solchen Testes nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verwertet werden.
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):
99/02/0310 E 22. März 2002 RS 1
(RIS: abwh)