Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1989

Geschäftszahl

89/02/0112

Rechtssatz

Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020112.X03