Verwaltungsgerichtshof
15.05.1990
89/02/0068
GRS wie 89/02/0033 E 18. Oktober 1989 RS 2
Auf die Bedeutung der im Formular über die klinische Untersuchung hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung verwendeten Worte kommt es bei Vorliegen einer trägen Pupillenreaktion nicht entscheidend an.