Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1990

Geschäftszahl

89/02/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0033 E 18. Oktober 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Auf die Bedeutung der im Formular über die klinische Untersuchung hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung verwendeten Worte kommt es bei Vorliegen einer trägen Pupillenreaktion nicht entscheidend an.