Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1989

Geschäftszahl

89/02/0018

Rechtssatz

Auch nicht als Angestellte iSd AngG zu wertende Arbeitnehmer können als Angestellte iSd Zustellvorschriften angesehen werden, weil der Begriff des Angestellten hier nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen ist.