Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1989

Geschäftszahl

89/01/0187

Rechtssatz

Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WaffG hat die Behörde die Frage der Verlässlichkeit nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X02