Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1988

Geschäftszahl

88/18/0315

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0253 E 4. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Kausalität des Verhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers (Äquivalenztheorie), durch dessen Vorrangverletzung ein Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.