Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1988

Geschäftszahl

88/18/0046

Rechtssatz

Dem Zeitwort "erscheinen" kommt im vorliegenden Zusammenhang (hier: im Bescheid wird ausgedrückt, bestimmte festgestellte Umstände "erscheinen" ausreichend) gleiches Gewicht zu wie dem Hilfszeitwort "sein".

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X09