Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1988

Geschäftszahl

88/18/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0446/50 E 20. Februar 1954 VwSlg 3315 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Das Bemühen, die Beweiskraft eines Gutachtens im Verfahren vor dem VwGH zu erschüttern, kann nur dann von Erfolg begleitet sein, wenn hervorkäme, daß sich das Gutachten auf einen unrichtigen oder mangelhaft erhobenen Befund gründet, in sich widerspruchsvoll ist oder auf logisch unhaltbaren Schlüssen beruht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X04