Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1988

Geschäftszahl

88/18/0046

Rechtssatz

Auch für die Schaffung neuer Betriebsbereiche innerhalb einer Krankenanstalt ist nach den Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2 und 3 Stmk KAG sowohl eine Errichtungsbewilligung als auch eine Betriebsbewilligung erforderlich. Für die Annahme, Paragraph 6, Stmk KAG regle eine "Bewilligung sui generis", bietet weder der Wortlaut dieser Bestimmung noch sein Zusammenhang mit den übrigen Gesetzesbestimmungen eine Grundlage.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X03