Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

88/18/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1797/48 B 24. September 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Einspruch" gegen eine Entscheidung des VwGH ist im Gesetze nicht vorgesehen.