Verwaltungsgerichtshof
07.09.1988
88/18/0032
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH vermag ein Irrtum in der Bezeichnung der belangten Behörde als "Amt der Landesregierung", obwohl entweder der LH oder die Landesregierung als Behörde in Frage kommt, nicht zu schaden. (Hinweis auf E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984)