Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

88/17/0216

Rechtssatz

Der Geschäftsführer kann den Beweis erbringen, daß ihm der zur Entrichtung der Umsatzsteuer erforderliche Betrag nicht zur Verfügung stand (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063).