Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

88/17/0216

Rechtssatz

Wird ein Berufungsbescheid nach dem Zeitpunkt der Leistung einer Teilzahlung erlassen, ist diese Teilzahlung durch die Behörde zu berücksichtigen, sofern diese vor Bescheiderlassung Kenntnis von der Teilzahlung erlangt.