Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

88/17/0216

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des Paragraph 210, NÖ LAO 1977 ("Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Kenntnis gelangen ...") ist zu schließen, daß es nicht darauf ankommt, auf welche Weise dies geschieht (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, S 876, Anmerkung 4 zu Paragraph 280, BAO).