Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1991

Geschäftszahl

88/17/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/06 88/17/0059 2

Stammrechtssatz

Die tragenden Begründungselemente eines in Rechtskraft erwachsenen kassatorischen gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheides binden die Gemeindebehörden, die Gemeindeaufsichtsbehörden selbst und auch den VwGH.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 107;