Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1992

Geschäftszahl

88/17/0205

Rechtssatz

Im Wiedereinsetzungsantrag ist auch im Falle einer behaupteten Fehlleistung eines Kanzleiangestellten darzutun, daß die dem Rechtsanwalt obliegenden Aufsichtspflichten und Kontrollpflichten eingehalten wurden (Hinweis B 15.12.1988, 88/08/0270, 0271).