Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.1992

Geschäftszahl

88/17/0149

Rechtssatz

Aus der Legaldefinition des Paragraph 13, Absatz 4, ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt.