Aus der Legaldefinition des § 13 Abs 4 ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt.Aus der Legaldefinition des Paragraph 13, Absatz 4, ViehWG ergibt sich, daß es sich bei (Mast)Schweinen auch nach abgeschlossener Mast um Mastschweine iS dieser Bestimmung handelt.