Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1991

Geschäftszahl

88/17/0125

Rechtssatz

Auf die Frage der tatsächlichen Erschließungskosten für ein konkretes Gebäude kommt es nach der Konstruktion des Erschließungsbeitrages nach Paragraph 19, Tir BauO 1978 überhaupt nicht an (Hinweis E 11.3.1983, 3875/80).