Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1990

Geschäftszahl

88/17/0059

Rechtssatz

Die tragenden Begründungselemente eines in Rechtskraft erwachsenen kassatorischen gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheides binden die Gemeindebehörden, die Gemeindeaufsichtsbehörden selbst und auch den VwGH.