Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1993

Geschäftszahl

88/16/0241

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründung in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich.