Verwaltungsgerichtshof
16.11.1989
88/16/0198
Auch für eine auf den zweiten Tatbestand des Paragraph 89, Absatz eins, FinStrG (die Beweissicherung) gestützte Beschlagnahme muß zumindest der Verdacht eines Finanzvergehens gegeben sein.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 271;