Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1989

Geschäftszahl

88/16/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0153 E 17. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, ist der Nutzfläche zuzurechnen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 263;