Verwaltungsgerichtshof
12.10.1989
88/16/0181
GRS wie 87/16/0153 E 17. November 1988 RS 2
Ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, ist der Nutzfläche zuzurechnen.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263;